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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlung und Verkauf von Gebrauchtbooten

Verkaufs- & Ingenieurbüro Berlin | Dipl.-Ing. Dieter Herrmann (AN)
Friedrich-Wolf-Str. 66 | 12527 Berlin-Grünau

1. Vermittlung
a) Der Auftragnehmer (AN) vermittelt den Verkauf von Booten, Trailern und Zubehör (Vermittlungsobjekte).
b) Der Auftraggeber (AG) beauftragt den AN zum Nachweis von Kaufinteressenten für das Vermittlungsobjekt oder zur Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses oder zum Abschluss eines Kaufvertrages über das Vermittlungsobjekt.
c) Der AN wird hierfür ermächtigt:
Einsicht in die Bootsregister und alle weiteren behördlichen Akten zu nehmen, die sich auf das Vermittlungsobjekt beziehen.
Das Vermittlungsobjekt in ausgewählten Internetportalen und Printmedien zu bewerben.
Das Vermittlungsobjekt nach Terminabsprache auch mit Dritten zu besichtigen.
Probe-und Vorführungsfahrten in Anwesenheit des AG oder nach Absprache mit ihm überlassenen Booten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Beim Vertragsabschluss mit Dritten anwesend zu sein und sich eine vollständige Vertragsabschrift zu machen.
d) Die Provision für den AN ist die Differenz zwischen dem Angebotspreis und der für den Auftraggeber vereinbarten Summe.
e) Der AG ist berechtigt einen Dritten mit der Vermittlung eines Käufers oder dem Verkauf des Vermittlungsobjektes zu beauftragen. Er darf das Boot selbst anbieten, jedoch nicht zu einem geringeren als dem im Vermittlungsauftrag festgelegten Preis.

2. Vertragsdauer
a) Der Vertrag endet automatisch, wenn Kaufinteressenten nachgewiesen oder der Kaufvertragsabschluss vermittelt wurde.
b) Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate ab Auftragserteilung. Er verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, falls er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird.
c) Kündigt der AG den Vermittlungsvertrag oder verkauft das Vermittlungsobjekt ohne Nachweis oder Vermittlung des AN, steht dem AN die in Punkt 6 geregelte Aufwandsentschädigung zu.

3. Provision
a) Kommt durch den Nachweis oder Vermittlung ein Verkauf des Vermittlungsobjekts zustande, erhält der AN eine Provision.
b) Die Provision ist die Differenz zwischen dem Angebotspreis und der mit dem AN vereinbarten Summe. Die Provision beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Diese beträgt z.Z. 19%. Der AN behält sich bei einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor.
c) Die Provision ist bei Abschluss des Kaufvertrages mit dem vom AN vermittelten Käufer vom ersten Teilzahlbetrag fällig. Im Falle eines Selbstverkaufs bzw. Eigenverkaufs verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren und innerhalb von 10 Tagen nach Verkauf dem Auftragnehmer eine Kopie des Kaufvertrages zukommen zu lassen. Falls dies nicht geschieht wird die vereinbarte Provision sofort fällig.
d) Dem AN steht die Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt sowie das gewünschte wirtschaftliche Ergebnis erreicht wird.
e) Soweit der AN während der Vertragsdauer seine Leistung erbracht hat, der Erfolg der Vermittlungstätigkeit jedoch erst später eintritt, ist dies ohne Auswirkung auf den Provisionsanspruch des ANs.

4. Pflichten des Auftraggebers
a) Der AG ist verpflichtet, dem AN alle Angaben die für die Durchführung des Auftrags benötigt werden, vollständig und richtig weiterzugeben.
b) Der AG überlässt dem AN unverzüglich die erforderlichen Unterlagen und alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzukommenden Umstände, welche die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren (z.B. Änderungen der Verkaufskonditionen, Aufgabe der Verkaufsabsicht).
c) Es obliegt dem AG, vor Abschluss eines Kaufvertrages über das Vermittlungsobjekt beim AN rückzufragen, ob dieser einen Verkaufsvertrag vermittelt hat oder einen Kaufinteressenten nachweisen kann. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann er dem AN nicht entgegenhalten, er habe von dessen Vermittlungstätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
d) Der AG ist verpflichtet, den AN vom Zustandekommen eines Kaufvertrages unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm nach Aufforderung eine beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufvertrag auf die Tätigkeit des ANs zurückzuführen ist. Der AN behält sich jederzeit eine Prüfung auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages vor. Die Überprüfung kann über das Bootsregister, beim Kaufinteressenten oder anderweitig erfolgen. Kommt der AG seiner oben genannten Pflicht nicht nach, wird vermutet, dass durch den Nachweis oder Vermittlung des AN ein Verkauf des Vermittlungsobjekts zustande gekommen ist und die Provision fällig wird.

5. Pflichten des Auftragnehmers
a) Der AN verpflichtet sich, den Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung der sich ergebenen Abschlussmöglichkeiten zu bearbeiten. Er nimmt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr.
b) Der AN verpflichtet sich, alle in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln.
c) Der AN ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter, für deren Richtigkeit er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu überprüfen.

6. Aufwendungsersatz
a) Kündigt der AG den Vermittlungsvertrag, gibt er während der Vertragslaufzeit seine Verkaufsabsicht auf, verkauft er das Vermittlungsobjekt selbst oder vereitelt er die Durchführung des Auftrags, kann der AN Aufwendungsersatz verlangen.
b) Aufwendungsersatz entsteht für die Aufwendungen, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritte, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen, Probefahrten, Fahrtkosten etc.). Auch der entstandene Zeitaufwand ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.
c) Der Aufwendungsersatz beträgt 1% des im Vermittlungsvertrag vereinbarten Verkaufspreises jedoch mindestens 250,- € (zzgl. MwSt).

7. Haftung
a) Wird das Vermittlungsobjekt dem AN übergeben, so haftet dieser für den Untergang und die Verschlechterung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b) Der AN haftet nicht für mittelbare Schäden, nicht vorhersehbare Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
c) Der AN übernimmt keinerlei Gewähr für von ihm vorgenommene Bewertungen des Verkaufsobjektes oder dessen Veräußerbarkeiten.
d) Der AN haftet nicht für falsche oder unvollständige Angaben des AGs und auch nicht für die Bonität der Interessenten.
e) Für alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Vermittlungstätigkeit angebotenen Objekte gelten die AGB. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Angaben des Auftraggebers.

8. Datenschutz
a) Der AG willigt ein, das die dem AN angegebenen Daten in vollem Umfang an die jeweiligen Partner und Interessenten weitergegeben werden.
b) Der AG willigt ein, das die angegebenen Daten vom AN gespeichert und zur Durchführung ihrer unternehmensüblichen Zwecke verwendet werden dürfen.
c) Der AN ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder den Absender von Daten zu überprüfen.

9. Sonstiges
a) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
b) Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Vermittlungsauftrag in Verbindung stehen, ist der Sitz des ANs, bzw. der Ort des Sitzes des ANs.

 

 

 

SIA Berlin

Verkaufs- & Ingenieurbüro
Dieter Herrmann

Inhaber

Dipl.-Ing. (FH) Dieter Herrmann
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Kontakt

Tel.: (0 30) 67 48 99 77 | Fax: 67 48 99 76
E-Mail: d.herrmann@sia-berlin.de